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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Was soll er denn 
einmal werden?



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Vorbemerkung

Die Schöpfung,

1. Buch Kapitel 1 Vers 28

Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen:
Seid fruchtbar und mehret euch
und füllet die Erde und machet sie euch untertan
und herrschet über die Fische im Meer und
über die Vögel unter dem Himmel
und über das Vieh
und über alles Getier,
das auf Erden kriecht.

Fundstelle: Bibel.Online.net

Seitdem macht der Mensch sich den Menschen untertan !,

Machtdenken einiger , profitorientiert;
anstelle von Normalität und Moral,
führt zu solchen Gesetzen ;

Zitat:
"Kapital", sagt der Quarterly Reviewer,

"flieht Tumult und Streit und ist ängstlicher Natur.
Das ist sehr wahr, aber doch nicht die ganze Wahrheit.
Das Kapital hat einen horror vor Abwesenheit von Profit
oder
sehr kleinem Profit,
wie die Natur vor der Leere.
Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn.
Zehn Prozent sicher,
und man kann es überall anwenden;
20 Prozent, es wird lebhaft;
50 Prozent, positiv waghalsig;
für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß;
300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen,
das es nicht riskiert,
selbst auf Gefahr des Galgens.

Wenn Tumult und Streit Profit bringen,
wird es sie beide encouragieren.
(encouragieren = ermutigen, anfeuern.)

Beweis: Schmuggel und Sklavenhandel." - P. J. Dunning,
zitiert in: Das Kapital, Band I, S. 801, Dietz-Verlag Berlin, 1961
wie pervers ist eine Gesellschaft, die solche Gesetze braucht ? !;

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vorbemerkung:

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien 
zur Verwirklichung des Grundsatzes 
zur Gleichbehandlung vom 14. August 2006

Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 39
(Fundstelle TU-Berlin)
ausgegeben, Bonn, 17.August 2006

Das Diskriminierungsrecht ist in Deutschland ist ein neues Rechtsgebiet.

Ab August 2006 wurde nunmehr, auf Druck der europäischen Union das Diskriminierungsgesetz (AGG) auch in Deutschland eingeführt und somit die Diskriminierung verboten..siehe hierzu Änderung

Obwohl Diskriminierung, bereits per Grundgesetz in Deutschland verboten ist, 
regelt das (AGG) nunmehr u.a den (Schadensersatz)

die Opfer erhalten, (vor allen dingen im Arbeitsrecht
zahlreiche Rechte,  u.a.


so sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt,
ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen,

§ 15 Entschädigung und Schadensersatz

erhalten: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Damit drohen Arbeitgebern und Unternehmern empfindliche finanzielle Risiken,
dies widerum wird zu drastischen Änderungen insbesondere im Arbeitsrecht führen !;

Kategorien (zur Vorbemerkung)

nun möchte ich, wegen der Aktualität des Gesetzes und der besseren Übersicht,
meine Vorbemrkung, des besseren Verständnis halber in Kategorien unterteilen,
siehe hierzu die:

Übersichtstabelle
in den 
Gesetzestexten

gliedere ich den Text, ebenso, 

zur eurer besseren Bewertung,
und meiner besseren

Kommentierung,
auf.

Nachsatz:

Die Informationen, sowie die nachfolenden Informationen in der Übersicht, 
sind von mir 
nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden, 

durch die zu erwartende Problemstellungen im Hinblick

auf:

- Auswirkungen auf die Betroffenen (Opfer)

die

- Sanktionen gegen die Benachteiliger (Täter)

der

.  Rechtsprechung der Gerichte (Arbeitsgerichte, Zivilgerichte u.a.)

kann ixh keinerlei Haftung für diese Informationen übernehmen.

Helmuth

Kommentierung zu § 1 AGG
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen
aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft,
des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder
der sexuellen Identität zu verhindern
Keine Neuerfindung siehe:
Menschenwürde - Menschenrechte Artikel 1  
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
Persönliche Freiheitsrechte Artikel 2
Gleichheit vor dem Gesetz
Glaubens- und Gewissensfreiheit Artikel 4