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Diskriminierungsbegriff:

Nach einer Definition der Europäischen Union liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,

[...] wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können. 

Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung bedarf es danach nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht sachlich gerechtfertigt ist.

Beispiele:

  • Vergünstigungen für Vollzeitbeschäftigte, wenn Teilzeitbeschäftige mehrheitlich Frauen sind.
  • Sprachtest in einem Bewerbungsverfahren, obwohl die Sprache für den Beruf nicht notwendig ist.
  • Schalter in öffentlichen Gebäuden, die für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar sind.
  • Fundstelle: Wikipedia
Mittelbare Diskriminierung 
Diskriminierungsverbote im deutschen Recht, werden im AGG zusammengefasst und ausgeweitet;
jede Benachteiligung, wegen folgender Kriterien, ist nach dem AGG untersagt,

§ 1 Ziel des Gesetzes

Benachteiligung aus Gründen,

- aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,

- des Geschlechts,

- der Religion oder Weltanschauung,

- des Alters,

- der Behinderung,

- der sexuellen Identität,

zu verhindern oder zu beseitigen !

Soziale Ungleichheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

(Weitergeleitet von Benachteiligung)

Soziale Ungleichheit ist ein Begriff aus der Soziologie und bezeichnet die ungleiche Verteilung materieller oder immaterieller Ressourcen innerhalb der Gesellschaft.

Inhaltsverzeichnis


(1) Beschäftigte dürfen nicht
wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden;

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor,
wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt,
erfahren hat