:
Nach einer Definition der Europäischen Union
liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,
- [...] wenn dem Anschein nach neutrale
Vorschriften, Kriterien
oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen
Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres
Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise
benachteiligen können.
Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung
bedarf es
danach nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen
Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht
sachlich gerechtfertigt ist.
Beispiele:
- Vergünstigungen für
Vollzeitbeschäftigte, wenn Teilzeitbeschäftige
mehrheitlich Frauen sind.
- Sprachtest in einem Bewerbungsverfahren, obwohl die
Sprache für den Beruf nicht notwendig ist.
- Schalter in öffentlichen Gebäuden,
die für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar sind.
- Fundstelle: Wikipedia
Mittelbare
Diskriminierung
Diskriminierungsverbote
im deutschen Recht, werden im AGG
zusammengefasst und ausgeweitet;
jede
Benachteiligung, wegen folgender Kriterien, ist nach dem AGG untersagt,
- aus Gründen der Rasse oder wegen
der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- des Alters,
- der Behinderung,
- der sexuellen Identität,
zu
verhindern oder zu beseitigen !
Soziale
Ungleichheit
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(Weitergeleitet von Benachteiligung)
Soziale Ungleichheit ist ein Begriff
aus der Soziologie und bezeichnet die
ungleiche Verteilung materieller oder immaterieller Ressourcen innerhalb der
Gesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
(1) Beschäftigte dürfen nicht
wegen eines in § 1
genannten Grundes benachteiligt
werden;
§ 3
Begriffsbestimmungen
(1) Eine unmittelbare
Benachteiligung liegt vor,
wenn eine
Person
wegen eines in §
1 genannten
Grundes eine
weniger günstige
Behandlung erfährt, als eine andere Person in
einer vergleichbaren
Situation erfährt,
erfahren
hat