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einmal werden?



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wer ist betroffen ?
§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist,
Benachteiligungen aus Gründen
der Rasse
oder
wegen der ethnischen Herkunft,
des Geschlechts,
der Religion
oder
Weltanschauung,
einer Behinderung,
des Alters
oder
der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen.

Benachteiligungen aus Gründen,
der vermeintlichen Rasse und ethnische Herkunft,
des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung,
des Alters ,
der sexuellen Identität.