Benachteiligungen
aus
Gründen, des
Alters ,
Der
Begriff Alter bezeichnet
die
Anzahl der seit
der Geburt eines Lebewesens verstrichenen Jahre, siehe Lebensalter
die Zeit, die ein
Zustand oder Prozess schon andauert
Wegen seines Alters
darf niemand benachteiligt werden.
§
3 Begriffsbestimmungen
(1) Eine
unmittelbare Benachteiligung liegt vor,
wenn eine Person
wegen eines in §
1 genannten Grundes eine weniger günstige
Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer
vergleichbaren
Situation erfährt,
erfahren
hat oder
erfahren
würde.
Bewertungen
hierzu
entnehmt
bitte meinen Kommentierungen
in den
einzelnen Paragraphen