Stell
Dir vor, es geht, und
keiner
kriegt
es hin
Wolfgang
Neuss
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
Gesetz zur Umsetzung
europäischer Richtlinien
zur Verwirklichung des Grundsatzes
zur Gleichbehandlung vom 14. August 2006
Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 39
(Fundstelle TU-Berlin)
ausgegeben, Bonn, 17.August 2006
Mit
dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
führt die Bundesrepublik Deutschland mit Verspätung
erstmals ein mit
wirksamen Sanktionen (Schadensersatz)
verbundenes umfassendes Diskriminierungsverbot
ein.
Dies wird zu drastischen
Änderungen insbesondere
im
Arbeitsrecht führen.
Auf dieser Seite findet Ihr
Begriffsbestimmungen,
Rechtliches
und Praxistips zur Umsetzung
Die
ersten
AGG-Klagen haben inzwischen
die Arbeitsgerichte erreicht.
Kündigung
kann wegen Verstoß gegen AGG unwirksam sein!
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