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Stell Dir vor, es geht, und keiner kriegt es hin
Wolfgang Neuss

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien 
zur Verwirklichung des Grundsatzes 
zur Gleichbehandlung vom 14. August 2006

Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 39
(Fundstelle TU-Berlin)
ausgegeben, Bonn, 17.August 2006

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
führt die Bundesrepublik Deutschland mit Verspätung
erstmals ein mit wirksamen Sanktionen (Schadensersatz)
verbundenes umfassendes Diskriminierungsverbot ein. 

Dies wird zu drastischen Änderungen insbesondere 
im Arbeitsrecht führen.

Auf dieser Seite findet Ihr Begriffsbestimmungen,
Rechtliches und Praxistips zur Umsetzung

Die ersten AGG-Klagen haben inzwischen
die Arbeitsgerichte erreicht.

Kündigung kann wegen Verstoß gegen AGG unwirksam sein!

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